Baugerüste verstehen: Gerüstarten, Aufbau und sichere Nutzung

Baugerüste schaffen dort Arbeitsplätze und Verkehrswege, wo Fassaden, Dächer oder andere Gebäudeteile vom Boden aus nicht sicher erreichbar sind. Hinter den scheinbar einfachen Konstruktionen aus Rahmen, Belägen und Geländern steckt jedoch ein genau geplantes System. Gerüstart, Belastung, Untergrund, Verankerung, Zugänge und Absturzsicherung müssen zur vorgesehenen Arbeit passen. Ein Fassadengerüst für Verputzarbeiten erfüllt andere Aufgaben als ein Rollgerüst im Innenausbau oder ein Schutzgerüst, das Personen und Material vor einem Absturz auffangen soll.

Gerüste sind deshalb keine provisorischen Plattformen, die auf der Baustelle nach Bedarf verändert werden können. In der Schweiz regelt die Bauarbeitenverordnung zentrale Anforderungen an Planung, Erstellung und Nutzung. Gerüstbauunternehmen erstellen und verändern die Konstruktion, während die späteren Benutzer vor Arbeitsbeginn auf erkennbare Mängel achten müssen. Wer die wichtigsten Gerüstarten und Bauteile kennt, kann besser verstehen, weshalb fehlende Geländer, entfernte Verankerungen oder überladene Arbeitsflächen ein ernstes Sicherheitsproblem darstellen.

Arbeitsgerüst und Schutzgerüst erfüllen unterschiedliche Aufgaben

Der Begriff Baugerüst fasst mehrere Konstruktionen zusammen, die sich nach ihrem Zweck unterscheiden. Ein Arbeitsgerüst schafft eine begehbare Fläche, von der aus beispielsweise gemauert, verputzt, gestrichen, gedämmt oder montiert wird. Breite und Belastbarkeit müssen dabei zu den vorgesehenen Arbeiten, Personen und Materialien passen.

Ein Schutzgerüst hat dagegen vor allem eine Sicherungsfunktion. Es kann Personen auffangen, wenn an höher gelegenen Bauteilen gearbeitet wird, oder Bereiche unterhalb einer Arbeitsstelle gegen herabfallende Gegenstände schützen. In der Praxis können Arbeits- und Schutzfunktionen innerhalb einer Gerüstkonstruktion miteinander kombiniert werden.

Welche Ausführung erforderlich ist, lässt sich deshalb nicht allein an der Gebäudehöhe erkennen. Entscheidend sind Arbeitsverfahren, Absturzkanten, Materialtransport, Nutzung des Dachs und die Bedingungen rund um das Gebäude. Die Gerüstplanung beginnt folglich mit der späteren Tätigkeit und nicht mit dem Aufbau einzelner Rahmen.

Fassadengerüste begleiten Neubau und Sanierung über mehrere Geschosse

Das klassische Fassadengerüst steht vor einer Gebäudehülle und bietet über mehrere Ebenen zusammenhängende Arbeitsflächen. Es wird bei Neubauten ebenso eingesetzt wie bei Fassadensanierungen, Fensterarbeiten, Dämmungen oder Dacharbeiten. Je nach System bestehen die tragenden Teile aus vorgefertigten Rahmen oder aus einzelnen Stielen, Riegeln und weiteren Komponenten.

Für Hochbauarbeiten schreibt die schweizerische Bauarbeitenverordnung bei einer Absturzhöhe von mehr als drei Metern grundsätzlich ein Fassadengerüst vor. Damit wird die Leiter bei umfangreichen Arbeiten in grösserer Höhe nicht zur dauerhaften Arbeitsplattform.

Die Konstruktion muss zum Baufortschritt passen. Wird eine Fassade gedämmt, benötigt das Gerüst beispielsweise genügend Abstand für die vorgesehenen Schichten, darf nach Abschluss der Arbeiten aber nicht mit einem gefährlich grossen Wandabstand zurückbleiben. Planung und Bauablauf greifen deshalb unmittelbar ineinander.

Der belmedia-Beitrag „Polybauer EFZ – Fachrichtung Gerüstbau: sicheres Gerüsthandwerk mit Verantwortung“ zeigt, welche Fachkenntnisse für Planung, Montage, Demontage und Sonderkonstruktionen im professionellen Gerüstbau erforderlich sind.


Ein Fassadengerüst umschliesst ein Gebäude während einer Sanierung. Mehrere Arbeitslagen ermöglichen den Zugang zu unterschiedlichen Fassaden- und Dachbereichen.

Rahmengerüste ermöglichen einen besonders systematischen Aufbau

Bei einem Rahmengerüst bilden vorgefertigte vertikale Rahmen die Grundstruktur. Gerüstbeläge, Geländer und weitere Bauteile werden nach dem System des jeweiligen Herstellers ergänzt. Der wiederkehrende Raster erleichtert den Aufbau an weitgehend geraden Fassaden.

Seine Stärke liegt in der klaren Systematik. Bauteile besitzen definierte Abmessungen und Verbindungspunkte, wodurch sich normale Fassadenbereiche effizient einrüsten lassen. Gebäudevorsprünge, Balkone, Erker oder komplizierte Dachformen erfordern allerdings zusätzliche Lösungen.

Die Herstellervorgaben bleiben dabei verbindlich. Einzelne Bauteile verschiedener Systeme dürfen nicht nach dem Prinzip kombiniert werden, dass sie zufällig ineinanderpassen. Tragfähigkeit und Verbindungseigenschaften hängen vom geprüften Gesamtsystem ab.

Modulgerüste passen sich komplexen Geometrien flexibler an

Modulgerüste werden aus einzelnen vertikalen Stielen, horizontalen Riegeln, Diagonalen und Belägen aufgebaut. Die Verbindungspunkte liegen in regelmässigen Abständen, sodass sich die Konstruktion in mehrere Richtungen erweitern lässt. Dadurch können verwinkelte Fassaden, Industrieanlagen oder räumlich komplexe Bauwerke flexibler eingerüstet werden.

Diese Freiheit erhöht zugleich die Anforderungen an Planung und Montage. Ein ungewöhnlicher Gerüstverlauf darf nicht allein nach optischem Eindruck erstellt werden. Lasten, Verbände, Abstützungen und Verankerungen müssen nachvollziehbar geplant sein.

Bei Abweichungen von der vorgesehenen Regelausführung können statische Nachweise erforderlich werden. Ein scheinbar kleines Detail wie eine grosse Überbrückung oder eine auskragende Plattform kann die Kräfte im gesamten Gerüst verändern.

Rollgerüste sind beweglich, aber keine fahrbaren Leitern

Rollgerüste beziehungsweise fahrbare Arbeitsgerüste eignen sich für zeitlich begrenzte Arbeiten, bei denen der Arbeitsplatz mehrfach verschoben werden muss. Typische Einsatzbereiche liegen im Innenausbau, bei Installationen, Malerarbeiten oder Wartungsaufgaben. Rollen am Unterbau ermöglichen das Versetzen der kompletten Konstruktion.

Die Mobilität darf jedoch nicht mit beliebiger Nutzung verwechselt werden. Während Personen auf dem Gerüst stehen, wird die Konstruktion nicht einfach an einen anderen Ort geschoben. Rollen müssen bei der Benutzung entsprechend gesichert sein, und der Untergrund muss tragfähig, eben und frei von gefährlichen Hindernissen sein.

Auch bei einem Rollgerüst gehören vorgesehene Aufstiege, Beläge und Seitenschutz zur Konstruktion. Das Klettern an der Aussenseite oder das Aufstellen zusätzlicher Leitern auf dem Gerüst verändert die vorgesehene sichere Nutzung und erhöht die Absturzgefahr.

Hänge- und Spezialgerüste lösen Aufgaben ohne klassischen Standplatz

Nicht jedes Gebäude bietet am Boden genügend Platz für ein gewöhnliches Standgerüst. Bei Brücken, Industrieanlagen, grossen Vordächern oder speziellen Fassaden können deshalb Hängegerüste oder andere Sonderkonstruktionen zum Einsatz kommen. Sie übertragen ihre Lasten über Aufhängungen oder besondere Tragkonstruktionen.

Solche Gerüste zeigen besonders deutlich, weshalb Gerüstbau eine Fachaufgabe ist. Die Kraftübertragung muss geplant und nachgewiesen werden, weil nicht einfach mehrere Stützen auf dem Boden stehen. Anschlagpunkte, Tragwerk und Verbindungen werden Teil des Sicherheitskonzepts.

Auch temporäre Treppentürme, Materialpodeste oder Überbrückungen zählen zu den Elementen, die ein normales Fassadengerüst erweitern können. Sie werden entsprechend der Baustellenlogistik geplant und dürfen nicht spontan durch ungeprüfte Konstruktionen ersetzt werden.


Gerüste bilden auf Baustellen ein räumliches Trag- und Arbeitssystem. Diagonalen, Stützen und horizontale Bauteile stabilisieren die Konstruktion gegenüber den auftretenden Belastungen.

Ein sicherer Aufbau beginnt auf tragfähigem Untergrund

Die Kräfte eines Gerüsts müssen zuverlässig in den Untergrund eingeleitet werden. Weicher Boden, lose Auffüllungen oder unebene Flächen können dazu führen, dass einzelne Stützen absinken und sich die Konstruktion verformt. Deshalb gehören eine geeignete Fundation und lastverteilende Unterlagen zu den ersten Punkten der Planung.

Der Unterbau ist allerdings nur ein Teil der Standsicherheit. Vertikale und horizontale Gerüstbauteile müssen korrekt verbunden und durch Diagonalen beziehungsweise die konstruktiv vorgesehenen Aussteifungen stabilisiert werden. Erst das Zusammenspiel macht aus einzelnen Metallteilen ein räumlich tragfähiges System.

Auch während des Aufbaus ist das Gerüst noch nicht automatisch stabil wie im fertigen Zustand. Die Montagefolge und die Sicherung der ausführenden Fachpersonen sind deshalb Teil des Arbeitsverfahrens. Ab einer Absturzhöhe von mehr als zwei Metern müssen Gerüstbauende gegen Absturz gesichert arbeiten.

Verankerungen verbinden das Gerüst mit dem Gebäude

Ein hohes Fassadengerüst kann Windkräften und weiteren horizontalen Belastungen ausgesetzt sein. Deshalb wird es entsprechend der Planung am Bauwerk verankert. Lage, Anzahl und Ausführung dieser Verbindungen richten sich nach Gerüstsystem, Gebäude und den auftretenden Kräften.

Eine Verankerung ist kein störendes Metallteil, das während Fassadenarbeiten eigenmächtig entfernt werden darf. Wird sie gelöst, verändert sich die Standsicherheit der Konstruktion. Dasselbe gilt, wenn Planen oder Netze ergänzt werden und dadurch die Windangriffsfläche zunimmt.

Nachträgliche Änderungen bleiben deshalb Aufgabe des Gerüstbauunternehmens. Müssen Verankerungen wegen einer bestimmten Arbeit vorübergehend versetzt werden, wird dafür eine fachgerechte Lösung geplant.

Gerüstbeläge bilden gleichzeitig Arbeitsplatz und Verkehrsweg

Die horizontalen Beläge müssen vollständig aufliegen und gegen unbeabsichtigtes Verschieben gesichert sein. Lücken, beschädigte Elemente oder nicht korrekt eingelegte Beläge können zu Stolper- und Absturzstellen werden. Deshalb gehört ihr Zustand zu den wichtigsten Punkten einer Sichtkontrolle.

Gerüstflächen besitzen ausserdem eine definierte Belastbarkeit. Material darf nicht ohne Rücksicht auf Gewicht und Lastverteilung gestapelt werden. Paletten, Steine, Platten oder schwere Bauteile können eine Arbeitslage stärker beanspruchen als die dort tätigen Personen.

Für grössere Materialmengen werden gegebenenfalls eigene Materialpodeste vorgesehen. Sie gehören bereits in die Baustellen- und Gerüstplanung, statt während der Arbeit improvisiert zu werden.

Seitenschutz besteht aus mehreren aufeinander abgestimmten Teilen

Ab einer Absturzhöhe von zwei Metern verlangt die Bauarbeitenverordnung grundsätzlich einen Seitenschutz. Bei Fassadengerüsten besteht dieser typischerweise aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett. Die einzelnen Bestandteile schützen gegen unterschiedliche Absturz- und Durchrutschrisiken.

Das Bordbrett hat zusätzlich Bedeutung für Gegenstände auf der Arbeitsfläche. Werkzeug oder Material soll nicht einfach über den Rand geschoben werden können. Bei Arbeiten über Verkehrs- oder Publikumsbereichen können abhängig von der Gefährdung weitere Schutzmassnahmen notwendig sein.

Ein fehlender Geländerholm ist deshalb kein kleiner Schönheitsfehler. Der Gerüstbereich darf bei einem sicherheitsrelevanten Mangel nicht einfach weiterbenutzt werden, bis irgendwann eine Reparatur erfolgt.


Schutznetze und Auffangbereiche können das Gerüst ergänzen. Welche Einrichtungen erforderlich sind, hängt von der konkreten Gefährdung und der Nutzung des Gebäudes und seines Umfelds ab.

Der Abstand zur Fassade ist ein unscheinbares Sicherheitsmass

Zwischen Gerüstbelag und Gebäude darf keine gefährliche Absturzöffnung entstehen. Bei fertig montierten Fassadengerüsten darf der Abstand zur Fassade nach den schweizerischen Vorgaben grundsätzlich höchstens 30 Zentimeter betragen. Wird dieser Abstand überschritten, sind zusätzliche Sicherungsmassnahmen notwendig.

Während einer Fassadensanierung verändert sich der Abstand möglicherweise im Verlauf der Arbeiten. Wird eine alte Bekleidung entfernt oder eine dicke Dämmung montiert, verschiebt sich die fertige Fassadenebene. Solche Veränderungen müssen bereits bei der Gerüstplanung berücksichtigt werden.

Gerade deshalb sollten Handwerksbetriebe Gerüstteile nicht selbst versetzen, um vermeintlich mehr Arbeitsraum zu gewinnen. Eine praktische Veränderung für ein einzelnes Gewerk kann an anderer Stelle eine gefährliche Öffnung schaffen.

Am Dachrand muss das Gerüst zusätzliche Schutzaufgaben übernehmen

Wenn vom Dach aus gearbeitet wird, verändert sich die Funktion der obersten Gerüstlage. Der Seitenschutz muss die höchste Absturzkante ausreichend überragen. Nach den schweizerischen Vorgaben beträgt diese Überhöhung grundsätzlich mindestens 80 Zentimeter; liegt der Seitenschutz näher als 60 Zentimeter an der Absturzkante, sind mindestens 100 Zentimeter erforderlich.

Bei geneigten Dächern können weitere Schutzvorrichtungen hinzukommen. Ab einer Dachneigung von 30 Grad ist bei entsprechenden Arbeiten eine Dachdeckerschutzwand erforderlich. Sie soll abstürzende Personen beziehungsweise Material auffangen.

Die genaue Konstruktion gehört in die Fachplanung. Ein gewöhnliches Geländer am obersten Gerüstgang ersetzt eine erforderliche Dachschutzlösung nicht automatisch.

Sichere Zugänge verhindern riskantes Klettern über die Konstruktion

Jede Arbeitslage muss über einen geeigneten Zugang erreichbar sein. Treppen oder innenliegende Aufstiege ermöglichen den Wechsel zwischen den Ebenen, ohne dass Beschäftigte an der Aussenseite des Gerüsts hochklettern müssen. Durchstiege werden so gestaltet, dass daraus keine unnötigen Absturzöffnungen entstehen.

Bei hohen Gerüsten gewinnt der vertikale Transport zusätzlich an Bedeutung. Die Bauarbeitenverordnung verlangt bei Arbeitsgerüsten von mehr als 25 Metern Höhe mindestens einen dafür vorgesehenen Aufzug für Material- und Personentransporte.

Auch bei niedrigeren Gerüsten können Aufzüge sinnvoll sein. Sie reduzieren das manuelle Tragen schwerer Materialien über viele Ebenen und entlasten damit sowohl Arbeitsablauf als auch körperliche Belastung.



Nach der Montage folgt die Übergabe an die Nutzung

Ein fertig montiertes Gerüst wird vom Gerüstbauunternehmen kontrolliert und an die zuständige Stelle übergeben. Nicht zur Benutzung freigegebene Bereiche müssen so abgesperrt sein, dass sie nicht versehentlich betreten werden können. Erst die Fertigstellung macht aus der Montagekonstruktion einen vorgesehenen Arbeitsplatz.

Die Verantwortung endet damit nicht. Der Zustand eines Gerüsts kann sich während einer Baustelle verändern. Andere Gewerke arbeiten daran, Material wird bewegt, Fassadenteile werden geöffnet und Wetterereignisse können die Konstruktion beanspruchen.

Deshalb gehört die Kontrolle zum laufenden Betrieb. Gerüstnutzer müssen vor der Arbeit auf erkennbare Mängel achten und dürfen eine unsichere Konstruktion nicht einfach weiterverwenden.

Eine tägliche Sichtkontrolle konzentriert sich auf erkennbare Mängel

Vor Arbeitsbeginn wird geprüft, ob das Gerüst augenscheinlich weiterhin sicher nutzbar ist. Aufmerksamkeit verdienen unter anderem Beläge, Seitenschutz, Zugänge, Verankerungen und sichtbare Veränderungen. Auch ungewöhnlich grosse Materiallagerungen oder offensichtlich beschädigte Bauteile fallen bei einer sorgfältigen Kontrolle auf.

Diese Kontrolle macht Beschäftigte nicht zu Gerüstbauern. Ihre Aufgabe besteht nicht darin, einen Mangel eigenständig konstruktiv zu beheben. Wird ein sicherheitsrelevantes Problem erkannt, wird die Arbeit eingestellt und die zuständige Stelle informiert.

Gerade diese Trennung ist wichtig: erkennen, melden und stoppen statt improvisieren. Veränderungen am Gerüst nimmt das dafür verantwortliche Fachunternehmen vor.

Umbauten durch andere Gewerke sind besonders problematisch

Auf einer Baustelle kann ein Geländer beim Materialtransport im Weg sein, eine Verankerung eine Dämmplatte behindern oder ein Gerüstbelag für eine Installation kurzfristig entfernt werden sollen. Solche Situationen verleiten zu vermeintlich kleinen Anpassungen. Die Sicherheitswirkung eines Bauteils lässt sich jedoch nicht allein danach beurteilen, wie unbedeutend es aussieht.

Die Suva nennt unerlaubte nachträgliche Veränderungen ausdrücklich als wiederkehrende Ursache gefährlicher Situationen. Auch geringfügige Anpassungen müssen mit dem Gerüstersteller abgesprochen und entsprechend vereinbart werden.

Ein entferntes Bordbrett, eine geöffnete Absturzstelle oder eine gelöste Verankerung darf deshalb nicht zur normalen Arbeitserleichterung werden. Die sichere Lösung wird geplant, bevor weitergearbeitet wird.

Sturm, Schnee und andere Einwirkungen verändern die Ausgangslage

Gerüste stehen über Wochen oder Monate im Freien und sind wechselnden Wetterbedingungen ausgesetzt. Wind greift besonders an Netzen, Planen und Verkleidungen an. Werden solche Flächen nachträglich ergänzt, können deutlich höhere Kräfte auf Verankerungen und Konstruktion entstehen.

Nach aussergewöhnlichen Ereignissen kann eine zusätzliche Kontrolle notwendig sein. Dasselbe gilt, wenn ein Fahrzeug das Gerüst berührt, Bauteile sichtbar beschädigt sind oder grössere Veränderungen am Bauwerk vorgenommen wurden.

Schnee und Eis beeinflussen zudem die Begehbarkeit. Rutschige Beläge oder vereiste Aufgänge sind Sicherheitsprobleme, auch wenn die Tragkonstruktion selbst unverändert ist.


Ein eingerüstetes Gebäude ist mit einem Schutznetz versehen. Zusätzliche Verkleidungen verändern die Windangriffsfläche und müssen deshalb Bestandteil einer fachgerechten Planung sein.

Gerüste schützen auch Personen neben der Baustelle

In dicht bebauten Gebieten liegt ein Fassadengerüst häufig unmittelbar an Gehwegen, Eingängen oder benachbarten Grundstücken. Damit betrifft die Planung nicht nur die Fachpersonen auf den Arbeitslagen. Auch Passanten, Bewohner und andere Baustellenbeteiligte müssen vor herabfallenden Gegenständen und unkontrolliertem Zutritt geschützt werden.

Dafür können Absperrungen, Schutzdächer, Netze oder speziell geführte Durchgänge erforderlich sein. Hauseingänge müssen gleichzeitig sicher erreichbar bleiben, wenn ein Gebäude während einer Sanierung genutzt wird.

Ordnung auf den Gerüstlagen ist ebenfalls Teil dieses Schutzes. Werkzeug und Material gehören so gelagert, dass sie weder den Verkehrsweg versperren noch über den Rand fallen können.

Der belmedia-Beitrag „Risse im Aussenputz: Schäden richtig beurteilen und dauerhaft schliessen“ zeigt am Beispiel von Fassadenarbeiten, weshalb ein fachgerecht aufgebautes Gerüst bei umfangreichen Arbeiten eine wesentlich geeignetere Arbeitsplattform als eine gewöhnliche Leiter ist.

Eine Leiter ersetzt ein Gerüst nur bei geeigneten kurzen Arbeiten

Leitern bleiben wichtige Arbeitsmittel, sind aber nicht für jede Tätigkeit die richtige Lösung. Wer über längere Zeit mit beiden Händen an einer Fassade arbeitet, Werkzeug und Material benötigt oder seitlich grosse Bereiche erreichen muss, braucht eine stabilere Arbeitsfläche. Ein Gerüst oder eine geeignete Hubarbeitsbühne schafft dafür wesentlich bessere Voraussetzungen.

Die Entscheidung richtet sich nach Arbeitshöhe, Dauer, Bewegungsbedarf und Gefährdung. Eine Leiter sollte nicht deshalb gewählt werden, weil ihr Aufbau schneller geht. Je umfangreicher die Arbeit, desto wichtiger wird ein sicherer und ergonomisch nutzbarer Arbeitsplatz.

Auch ein kleines Rollgerüst kann gegenüber einer Leiter Vorteile bieten, sofern die räumlichen Bedingungen und die Arbeit dazu passen. Entscheidend bleibt, das Arbeitsmittel vor Beginn der Tätigkeit auszuwählen und nicht erst während der Ausführung zu improvisieren.

Benutzer sollten fünf Punkte besonders im Blick behalten

Eine vollständige Gerüstprüfung ist Fachaufgabe. Für die tägliche Nutzung lassen sich trotzdem einige zentrale Beobachtungen zusammenfassen:

  • Das Gerüst ist für die Nutzung freigegeben und für die vorgesehene Arbeit geeignet.
  • Beläge liegen vollständig und erkennbar sicher auf; gefährliche Öffnungen sind nicht vorhanden.
  • Seitenschutz, Stirnschutz und notwendige Sicherungen sind vollständig.
  • Zugänge sind frei, sicher benutzbar und nicht durch Material blockiert.
  • Verankerungen, Gerüstteile oder andere Komponenten wurden nicht erkennbar verändert oder beschädigt.

Treten Zweifel auf, wird nicht auf gut Glück weitergearbeitet. Die zuständige Bauleitung beziehungsweise vorgesetzte Person wird informiert und die Nutzung des betroffenen Bereichs eingestellt, bis die Situation geklärt ist.



Das deutschsprachig verfügbare Erklärvideo „Gerüste sicher nutzen – Informationen für Gerüstnutzerinnen und Gerüstnutzer“ der BG BAU zeigt praxisnah, welche Punkte vor und während der Nutzung eines Gerüsts kontrolliert werden. Behandelt werden unter anderem Freigabe, Beläge, Seitenschutz, Wandabstand, Materiallagerung und der richtige Umgang mit festgestellten Mängeln.


Ein sicheres Gerüst bleibt während der gesamten Bauzeit ein System

Ein Baugerüst besteht aus vielen Einzelteilen, funktioniert aber nur als zusammenhängende Konstruktion. Untergrund und Fundation tragen die Lasten, Rahmen oder Stiele bilden die Tragstruktur, Diagonalen stabilisieren sie und Verankerungen verbinden das Gerüst mit dem Gebäude. Beläge schaffen Arbeitsflächen, während Seitenschutz und sichere Zugänge Absturzrisiken begrenzen.

Welche Gerüstart dafür geeignet ist, hängt von der Aufgabe ab. Fassadengerüste erschliessen ganze Gebäudehüllen, Modulgerüste passen sich komplexeren Geometrien an und Rollgerüste schaffen bewegliche Arbeitsplätze für begrenzte Einsätze. Schutz- und Spezialgerüste übernehmen zusätzliche Funktionen, wenn Personen, Material oder besondere Gebäudeteile gesichert werden müssen.

Ebenso wichtig wie der Aufbau ist die Nutzung. Arbeitsflächen dürfen nicht unkontrolliert überlastet, Sicherungen nicht entfernt und Verankerungen nicht eigenmächtig gelöst werden. Vor Arbeitsbeginn werden erkennbare Mängel kontrolliert; bei Problemen gilt nicht Improvisation, sondern Arbeitsstopp und fachgerechte Korrektur.

Gerüste wirken auf einer Baustelle deshalb oft selbstverständlicher, als sie technisch sind. Ein korrekt geplantes und aufgebautes System kann mehrere Gewerke über Wochen sicher tragen und erschliessen. Genau diese Selbstverständlichkeit entsteht jedoch nur, wenn Planung, Montage, Übergabe und tägliche Nutzung konsequent zusammenwirken.

 

Bildquellen: Titelbild: Adobe Stock/goodluz; Bild 1: Adobe Stock/ronstik; Bild 2: Adobe Stock/Bits and Splits; Bild 3: Adobe Stock/Aisyaqilumar; Bild 4: Adobe Stock/Stadtrandfoto

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