Bis Anfang November 2026 werden im Rahmen der vierten Etappe der Sanierungs- und Sicherheitsarbeiten an der Bristenstrasse zwischen Amsteg und St. Antoni die letzten Arbeiten ausgeführt.
Dazu sind zwei neue Verkehrsregime notwendig.
Garderoben, Pausenräume und sanitäre Anlagen gehören zur betrieblichen Infrastruktur und sollten ebenso sorgfältig geplant werden wie Arbeitsplätze, Lager oder Werkstätten. Die Anforderungen richten sich dabei nicht allein nach der Zahl der Beschäftigten. Arbeitszeitmodell, Verschmutzungsgrad, notwendiger Kleiderwechsel, körperliche Belastung und betriebliche Abläufe bestimmen mit, welche Einrichtungen benötigt werden und wie sie angeordnet sein sollten. Gut geplante Sozialräume erleichtern Hygiene und Erholung und verhindern zugleich unnötige Wege zwischen Arbeitsplatz, Garderobe und Sanitärbereich.
In der Schweiz bildet insbesondere die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz den rechtlichen Rahmen. Die SECO-Wegleitung konkretisiert Anforderungen an Garderoben, Waschanlagen, Toiletten sowie Ess- und Aufenthaltsgelegenheiten. Dabei gilt kein einheitliches Schema für jeden Betrieb: Die konkrete Ausgestaltung muss zu den betrieblichen Verhältnissen passen. Sozialräume sind hygienisch einwandfrei zu halten und Anforderungen an Beleuchtung, Raumklima, Lüftung sowie Verkehrs- und Fluchtwege gelten sinngemäss auch dort.