Wo darf eine Photovoltaikanlage auf einem denkmalgeschützten Haus sichtbar sein?
von belmedia Redaktion Allgemein architektenwelt.com Architektur Bau bauenaktuell.ch Bauwerke Dach Denkmalpflege denkmalpflege-schweiz.ch Denkmalschutz Energie Fassade Haus nachrichtenticker.ch News Recht Renovation Renovieren Sanierung Schweiz Tipps
Eine sichtbare Photovoltaikanlage ist auf einem denkmalgeschützten Haus in der Schweiz nicht grundsätzlich verboten. Zulässig ist sie dort, wo die massgebenden Schutzvorgaben eingehalten werden und die zuständige Behörde das erforderliche Projekt bewilligt. Entscheidend sind die Bedeutung des Gebäudes, seine historische Substanz und die Wirkung der Anlage auf das Ortsbild. Die häufige Empfehlung, Solarmodule auf der Rückseite unterzubringen, beschreibt deshalb eine Planungsmöglichkeit und keine allgemeine Erlaubnis. Auch ein rückwärtiges Dach kann von einem Hang oder einer Brücke gut einsehbar sein. Umgekehrt kann eine sorgfältig gestaltete, sichtbare Anlage im konkreten Fall mit den Schutzzielen vereinbar sein. Die Prüfung beginnt beim Schutzstatus, bevor Modulgrösse und Stromertrag festgelegt werden.
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