Schweiz

Welche Unterlagen braucht man für einen Antrag auf denkmalgerechte Sanierung?

Für eine denkmalgerechte Sanierung braucht es ein Dossier, das den bestehenden Zustand und die geplanten Veränderungen nachvollziehbar zeigt. Dazu gehören typischerweise Gesuchsformulare, Bestands- und Projektpläne, Fotografien sowie ein genauer Baubeschrieb. Je nach Eingriff kommen restauratorische Befunde, Materialangaben und technische Nachweise hinzu. Welche Beilagen tatsächlich erforderlich sind, bestimmen die zuständigen Behörden anhand des Gebäudes und des Vorhabens. In der Schweiz gibt es dafür keine einheitliche Unterlagenliste, die unverändert für sämtliche Kantone gilt. Zudem sind die Baubewilligung, eine denkmalpflegerische Beurteilung und mögliche Förderbeiträge unterschiedliche Verfahrensbestandteile. Eine frühe Abstimmung mit der kommunalen Baubehörde und der zuständigen Denkmalpflege klärt, wie das Gesuch aufgebaut werden muss und welche Untersuchungen vor der Einreichung sinnvoll sind.

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Baustelle im Winter: Welche Arbeiten dürfen bei Frost nicht ausgeführt werden?

Frost kann auf einer Baustelle dauerhafte Schäden verursachen, lange bevor sie sichtbar werden. Besonders empfindlich sind frischer Beton, Mörtel, Putz, Estrich sowie viele Kleb- und Abdichtungssysteme. Ob eine Arbeit stattfinden kann, entscheidet deshalb nicht allein die Lufttemperatur: Untergrund, Material und die Bedingungen während der anschliessenden Erhärtung müssen ebenfalls passen. Ein kalter Morgen bedeutet keinen allgemeinen Baustopp. Manche Arbeiten lassen sich in geschützte Bereiche verlagern, andere benötigen ein fachlich abgestimmtes Winterkonzept. Ausgesetzt werden müssen Tätigkeiten, wenn die vorgeschriebenen Verarbeitungsbedingungen oder die Sicherheit nicht zuverlässig gewährleistet sind. Eine kurze milde Phase genügt dafür häufig nicht.

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Mehrkosten beim Aushub: Wenn unerwartet Fels auftaucht

Unerwarteter Fels kann einen gewöhnlichen Aushub deutlich verteuern. Typische Zusatzkosten entstehen durch aufwendigeres Lösen des Materials, Spezialgeräte, längere Maschinen- und Personaleinsätze sowie zusätzliche Transporte. Je nach Baugrube kommen Abklärungen, Sicherungsmassnahmen oder Erschütterungsmessungen hinzu. Wie hoch die Mehrkosten ausfallen, lässt sich nicht allein aus der Bezeichnung „Fels“ ableiten. Entscheidend sind Menge, Härte, Klüftung, Zugänglichkeit und die Umgebung der Baustelle. Für eine belastbare Kostenschätzung müssen diese Bedingungen mit den bereits vereinbarten Aushubleistungen verglichen werden.

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Bauvertrag: Was bei veränderten Materialpreisen und Lieferterminen gilt

Steigende Materialpreise und verschobene Lieferungen können ein Bauprojekt finanziell und organisatorisch belasten. Ein klarer Bauvertrag legt deshalb fest, welche Preise verbindlich sind, wann Anpassungen möglich werden und wie Verzögerungen nachgewiesen werden müssen. Für Bauherrschaft und Handwerksbetrieb zählt dabei eine nachvollziehbare Regelung, bevor Material bestellt und Arbeit eingeplant wird. Preisänderung, Fristverlängerung und zusätzliche Verzögerungskosten sind unterschiedliche Fragen. Ein Lieferengpass beantwortet keine davon automatisch. Im Schweizer Bauvertrag sollten Berechnung, Meldepflichten und Zuständigkeiten so präzise beschrieben sein, dass beide Parteien auch bei veränderten Bedingungen mit derselben Grundlage weiterarbeiten können.

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Wo darf eine Photovoltaikanlage auf einem denkmalgeschützten Haus sichtbar sein?

Eine sichtbare Photovoltaikanlage ist auf einem denkmalgeschützten Haus in der Schweiz nicht grundsätzlich verboten. Zulässig ist sie dort, wo die massgebenden Schutzvorgaben eingehalten werden und die zuständige Behörde das erforderliche Projekt bewilligt. Entscheidend sind die Bedeutung des Gebäudes, seine historische Substanz und die Wirkung der Anlage auf das Ortsbild. Die häufige Empfehlung, Solarmodule auf der Rückseite unterzubringen, beschreibt deshalb eine Planungsmöglichkeit und keine allgemeine Erlaubnis. Auch ein rückwärtiges Dach kann von einem Hang oder einer Brücke gut einsehbar sein. Umgekehrt kann eine sorgfältig gestaltete, sichtbare Anlage im konkreten Fall mit den Schutzzielen vereinbar sein. Die Prüfung beginnt beim Schutzstatus, bevor Modulgrösse und Stromertrag festgelegt werden.

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Badezimmer planen: Später barrierearm nutzen ohne grossen Umbau

Ein Badezimmer lässt sich so vorbereiten, dass bei veränderter Beweglichkeit keine neue Baustelle entstehen muss. Dafür müssen die schwer veränderbaren Grundlagen bereits stimmen: ein gut zugänglicher Grundriss, ausreichend freie Fläche, eine bodenebene Dusche und belastbare Befestigungsstellen. Griffe, Sitzmöglichkeiten und einzelne Ausstattungsteile können dann später passend zum tatsächlichen Bedarf ergänzt werden. Ganz ohne Anpassung funktioniert das allerdings nicht in jeder Lebenslage. Ein Duschsitz muss montiert, ein Unterschrank möglicherweise entfernt oder eine Armatur ersetzt werden. Das realistische Planungsziel lautet deshalb: spätere Änderungen auf überschaubare Montagearbeiten begrenzen und Eingriffe in Wände, Boden, Abdichtung und Leitungen möglichst vermeiden.

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Was kostet eine nachträgliche Dachgaube – und welche Planung kommt zuerst?

Eine nachträgliche Dachgaube kann unter einem bestehenden Dach mehr Stehhöhe, Tageslicht und nutzbaren Raum schaffen. Für die Schweiz veröffentlichte Offerten zeigen eine Grössenordnung von mehreren Zehntausend Franken. Eine belastbare Kostenschätzung beginnt jedoch mit der Prüfung des Gebäudes und der baurechtlichen Möglichkeiten, bevor Form, Fenster und Ausführung festgelegt werden. Die sichtbare Gaube ist nur ein Teil des Projekts. Tragwerk, Dachanschlüsse, Dämmung, Baustelleneinrichtung und Innenausbau müssen zusammenpassen. Wer diese Arbeiten von Beginn an als Gesamtumbau plant, erkennt fehlende Leistungen früher und kann Offerten auf derselben Grundlage vergleichen.

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Industriekultur Schweiz: Wie alte Fabriken zu lebendigen Stadtquartieren werden

Wo früher Maschinen dröhnten, entstehen heute Wohnungen, Hochschulräume, Bühnen und Ateliers. Die Industriekultur der Schweiz bleibt dabei an Backsteinfassaden, Kranbahnen und grossen Werkhallen ablesbar. Gelungene Umnutzungen erhalten solche Zeugnisse und geben ihnen eine tragfähige Zukunft. Beispiele aus Winterthur, Zürich, Bern und Genf zeigen, wie unterschiedlich dieser Wandel aussehen kann. Eine ehemalige Fabrik ist mehr als eine verfügbare Gebäudehülle. Ihre Architektur erzählt von Produktionsabläufen, Energieversorgung und Arbeitsbedingungen. Bei einer neuen Nutzung treffen deshalb Denkmalpflege, bauliche Anforderungen und gesellschaftliche Erwartungen aufeinander. Entscheidend ist, welche Teile erhalten bleiben und wie der Ort künftig funktioniert.

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Burgen und Stadtmauern sichern: Historisches Mauerwerk erhalten und Besucher schützen

Burgen, Wehrtürme und Stadtmauern wirken beständig, doch offene Mauerkrone, gelockerte Fugen und eindringendes Wasser machen historische Befestigungen empfindlich. Ihre Sicherung verlangt deshalb mehr als einzelne Reparaturen. Denkmalpflege, Tragwerksplanung, Archäologie, Natur- und Besucherschutz müssen gemeinsam festlegen, welche Eingriffe erforderlich sind und wie möglichst viel Originalsubstanz erhalten bleibt. Eine zusätzliche Herausforderung entsteht, sobald eine Anlage öffentlich zugänglich ist. Treppen, Wehrgänge und Aussichtspunkte sollen Geschichte unmittelbar erlebbar machen, zugleich dürfen lose Steine, Absturzkanten und überlastete Bauteile niemanden gefährden. Gute Projekte verbinden bauliche Sicherung, verständliche Besucherführung und einen dauerhaft finanzierten Unterhalt.

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Historische Hotels der Schweiz: Baukultur zwischen Tradition und zeitgemässem Betrieb

Historische Hotels gehören zu den anschaulichsten Zeugnissen der Schweizer Tourismus- und Baugeschichte. Grandhotels, Kurhäuser, Gasthöfe und ehemalige Pensionen erzählen von frühen Bahnverbindungen, alpinen Kuren, mondänen Gesellschaftsreisen und der Entwicklung ganzer Ferienorte. Ihre Zukunft hängt jedoch nicht allein von restaurierten Fassaden und originalen Salons ab. Erst ein wirtschaftlich tragfähiger Hotelbetrieb hält diese Häuser dauerhaft lebendig. Daraus entsteht eine anspruchsvolle Aufgabe: Historische Raumfolgen, Oberflächen und Ausstattungen sollen erhalten bleiben, während Brandschutz, Gebäudetechnik, Arbeitsabläufe und heutiger Komfort weiterentwickelt werden. Gute Lösungen verstecken die Gegenwart nicht vollständig und drängen sie ebenso wenig in den Vordergrund. Sie behandeln den Bestand als Ausgangspunkt für präzise, zurückhaltende Eingriffe.

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Biobitumen: Wie biobasierte Bindemittel den Asphalt verändern

Biobitumen soll fossiles Bitumen im Asphalt teilweise oder vollständig ersetzen. Als Rohstoffe kommen unter anderem Lignin, Pflanzenöle, Nebenprodukte der Forstwirtschaft, Pyrolyseöle und Flüssigkeiten aus Cashewschalen infrage. Die Herkunft allein macht ein Bindemittel jedoch noch nicht nachhaltig: Technische Lebensdauer, Transporte, Verarbeitung, Flächennutzung und spätere Wiederverwertung entscheiden über die tatsächliche Umweltbilanz. Asphalt muss bei Sommerhitze, Frost, Schwerverkehr und Feuchtigkeit zuverlässig funktionieren. Neue Bindemittel können daher nicht allein anhand ihres biogenen Anteils beurteilt werden. Laborprüfungen, Versuchsstrecken und langjährige Beobachtungen müssen zeigen, ob sie Verformung, Rissbildung und Alterung ebenso gut widerstehen wie etablierte Produkte.

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Generationenprojekt Viererfeld/Mittelfeld wird trotz höherer Kosten wie geplant weitergeführt

Die Kosten der Stadt Bern für das Stadtentwicklungsprojekt Viererfeld/Mittelfeld steigen gegenüber der Grobkostenschätzung von 2019 um mindestens 80 Millionen Franken. Hauptgründe sind die PFAS-Belastung des Bodens, damit verbundene zusätzliche Planungsaufwände sowie die aufgelaufene Bauteuerung. Zusätzlich erfolgt eine Korrektur der Planungsmehrwertabgabe um 26 Millionen Franken. Der Gemeinderat lässt deshalb Entscheidungsgrundlagen erarbeiten für den Umgang mit Kosten, die den 2023 von den Stimmberechtigten gesprochenen Kredit übersteigen. Die Kostenentwicklung steht der Weiterarbeit am Generationenprojekt nicht im Weg. Der Baustart mit Beginn der Bodenaufwertung ist weiterhin für Herbst 2027 vorgesehen.

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Thurgau digitalisiert Nutzungsplanverfahren und Baugesuche mit eBau und ePlan-Portale

Im Kanton Thurgau galt im Baubewilligungs- und Einspracheverfahren sowie im Nutzungsplanverfahren bisher der Grundsatz der Schriftlichkeit. Neu können Baugesuche digital abgewickelt werden. Dazu sind verschiedene Anpassungen am Planungs- und Baugesetz und an der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe erforderlich. Diese Änderungen hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau nun in eine externe Vernehmlassung gegeben.

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Alte Bauernhäuser lesen lernen: Konstruktion, Raumordnung & regionale Merkmale erkennen

Ein altes Bauernhaus erzählt seine Geschichte nicht nur über Jahreszahlen, Inschriften oder dekorative Details. Tragwerk, Dachform, Raumfolge, Fenster, Materialien und selbst unscheinbare Niveauunterschiede zeigen, wie Menschen dort wohnten und arbeiteten. Wer solche Gebäude verstehen will, sollte deshalb zuerst beobachten, wie Konstruktion und Nutzung zusammengehören – und erst danach einzelne Bauteile einer Epoche oder einem regionalen Haustyp zuordnen. Die Vielfalt ländlicher Architektur in der Schweiz ist gross. Das Freilichtmuseum Ballenberg dokumentiert über 100 ländliche Bauten aus verschiedenen Regionen; die wissenschaftliche Reihe „Die Bauernhäuser der Schweiz“ wurde 2019 nach insgesamt 39 Publikationen abgeschlossen. Sie zeigt, dass Bauernhäuser keine einheitliche Architektur bilden, sondern aus Klima, Landwirtschaft, verfügbaren Materialien, Besitzverhältnissen und handwerklichen Traditionen entstanden sind.

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Historische Gärten als Kulturgut: Pflanzen, Pflege und Raumstrukturen dauerhaft erhalten

Historische Gärten bestehen aus lebendem und gebautem Kulturgut. Bäume wachsen, Hecken verändern ihre Konturen, Wege werden schmaler und Sichtachsen verschwinden. Eine sorgfältige Gartendenkmalpflege versucht deshalb nicht, einen früheren Zustand einzufrieren. Sie erhält die überlieferte Gestaltungsidee und führt den Garten so weiter, dass seine räumlichen, pflanzlichen und baulichen Qualitäten lesbar bleiben. Ob Schlosspark, Villengarten, Friedhof, Allee oder bäuerlicher Nutzgarten: Jede Anlage verlangt eine eigene Strategie. Historische Pläne und Fotografien liefern wichtige Hinweise, reichen als Grundlage jedoch nicht aus. Ebenso entscheidend sind der heutige Bestand, die Entwicklung der Pflanzen, neue Nutzungen sowie die Folgen von Hitze, Trockenheit und Starkregen.

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Bauen in geschützten Ortsbildern: Wie moderne Ergänzungen respektvoll gelingen

Historische Ortskerne, gewachsene Dorfstrukturen und charakteristische Quartiere leben von mehr als einzelnen alten Gebäuden. Strassenräume, Plätze, Gärten, Dachlandschaften, Mauern, Sichtbeziehungen und die Abfolge von bebauten und unbebauten Flächen bilden gemeinsam ein Ortsbild. Wer in einem solchen Umfeld neu baut, erweitert oder umbaut, arbeitet deshalb an einem räumlichen Gefüge, dessen Qualität oft über Generationen entstanden ist. Moderne Architektur kann darin ihren Platz finden – wenn sie den Bestand präzise liest, statt ihn zu kopieren oder zu ignorieren. In der Schweiz bildet das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung ISOS eine wichtige Planungsgrundlage. Es dokumentiert rund 1’200 Ortsbilder von nationaler Bedeutung und beurteilt unter anderem räumliche, architekturhistorische und Lagequalitäten. Das Inventar bedeutet kein allgemeines Bauverbot. Die konkrete rechtliche Wirkung eines Projekts ergibt sich aus Bundesrecht, kantonalen und kommunalen Vorschriften, Nutzungsplanung, Schutzzonen, Inventaren sowie den Bedingungen des einzelnen Standorts. Genau deshalb sollte die Auseinandersetzung mit dem Ortsbild bereits beginnen, bevor ein Entwurf seine endgültige Form erhält.

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Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 Prozent – was das für Schweizer Mieter bedeutet

Der hypothekarische Referenzzinssatz für Mietverhältnisse in der Schweiz bleibt bei 1,25 Prozent. Damit gibt es für Mieterinnen und Mieter aufgrund der aktuellen Veröffentlichung weder einen neuen Senkungs- noch einen neuen Erhöhungsanspruch. Wer noch einen Mietzins bezahlt, der auf einem Referenzzinssatz von 1,5 Prozent oder höher basiert, kann jedoch weiterhin grundsätzlich eine Senkung verlangen. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat den neuen Wert am 1. September veröffentlicht. Ab dem 2. September 2026 gilt damit weiterhin derselbe Referenzzinssatz wie bereits seit einem Jahr. Der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz der Schweizer Hypotheken blieb ebenfalls stabil. Er beträgt zum Stichtag 30. Juni 2026 weiterhin 1,31 Prozent.

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Solarstrom aus der Nachbarschaft boomt – bereits rund 1'800 Gemeinschaften

Strom vom Dach des Nachbarn statt ausschliesslich vom klassischen Energieversorger: Die Anfang 2026 eingeführten lokalen Elektrizitätsgemeinschaften haben in der Schweiz einen überraschend starken Start hingelegt. Laut einer ersten Hochrechnung von Swissolar existieren landesweit bereits rund 1'800 solcher Zusammenschlüsse. Das neue Modell erlaubt es Produzenten und Verbrauchern, lokal erzeugten erneuerbaren Strom innerhalb einer Gemeinschaft zu handeln. Vor allem für Besitzer von Photovoltaikanlagen eröffnet sich damit eine zusätzliche Möglichkeit, überschüssigen Solarstrom direkt in der näheren Umgebung abzusetzen.

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